aktuelle Infos zum Musikunterricht

Liebe Schüler, liebe Eltern,

die Ereignisse überschlagen sich gerade. Gemäß einer Pressemeldung sehe ich mich nun doch gezwungen die Schließung der Unterrichtsräume ab Mittwoch, den 18. März 2020 vorzubereiten.

Ich kann Ihnen jedoch zusichern, dass der Musikunterricht für alle, wenn auch in einer ungewohnten Form, weiterlaufen wird. Denn wir haben seit dem Wochenende auf Hochtouren daran gearbeitet, den Unterricht über unsere Musikschulsoftware „Axinio“ online anbieten zu können.

Gottseidank sind wir dadurch auf die uns alle bevorstehende Situation schon halbwegs gut vorbereitet. Letztendlich bin ich mit dieser Entscheidung gar nicht so unglücklich, weil ich auf diesem Weg sowohl Schüler als auch Lehrer der Freien Musikschule Brandenburg besser geschützt weiß.

Eure/Ihre Lehrer werden in Kürze mit jedem einzeln Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen zum Onlineunterricht besprechen.

Ungewöhnliche Umstände erfordern eben manchmal ungewöhnliche Maßnahmen, aber vielleicht ist dies ja ein Weg, um das Warten aus der Krise ein wenig zu verkürzen. Vielleicht wird es auch am Anfang noch die eine oder andere Stolperstelle geben, was ich im Vorfeld schon einmal entschuldigen möchte, schließlich ist die Situation für uns alle neu und wir hatten wenig Zeit für die Vorbereitung.

Ich werde Sie weiterhin ständig auf dem Laufenden halten. Für Fragen und Hinweise stehe ich Ihnen jederzeit per Telefon oder Mail zur Verfügung und informiere Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt „Aktuelles“.

Ich Danke für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen viel Spaß auf dem Weg der neuen Unterrichtsform.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Markus Angelstein

Hier zur Info ein Auszug aus der heutigen Pressemitteilung:

Bundesregierung vereinbart Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland

III. Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.