Newsletter vom 09.05.2020

Liebe Schüler, liebe Eltern,

der Countdown läuft. Zwar haben wir es nun doch nicht vor den Friseuren geschafft, aber ab Montag können wir wieder gemeinsam musizieren.

Viele Lehrer haben dazu mit Ihren Schülern inzwischen Kontakt aufgenommen und Details zum Unterricht abgesprochen oder werden dies noch im Laufe des Wochenendes tun.

Jeder Lehrer wird seinen Schülern die Option anbieten gemeinsam in den Räumen der Musikschule zu musizieren oder im Einzelfall auch weiter den Onlineunterricht zu nutzen.

Die Öffnung freut uns natürlich sehr, schließlich haben wir uns schon eine geraume Zeit nur über das Internet sehen können.  Das Unterrichtsangebot kann jedoch nur unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen realisiert werden, über die ich alle im Folgenden informieren möchte.

Ich bitte Sie alle, die Hygieneregeln streng zu beachten und ggf. den Hinweisen der Musikschulmitarbeiter Folge zu leisten.

Hygieneregeln für den Musikunterricht ab dem 11.05.2020

  1. Abstandsregeln

Beim Betreten der Musikschule muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden. In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der Mindestabstand 2,5m betragen.

In den Wartebereichen werden wir die Sitzgelegenheiten reduzieren, indem wir die Sitzplätze markieren, die benutzt werden können.

Um die möglichen Kontakte auf dem geringsten Niveau zu halten, stehen die Wartebereiche ausdrücklich nur den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.  Bringe- und Abolpersonen werden gebeten, die Räumlichkeiten der Musikschule nach Möglichkeit nicht zu betreten und ihre Kinder im Außenbereich in Empfang zu nehmen. Dort stehen auch zusätzliche Sitzgelegenheiten auf dem Innenhof zur Verfügung.

2. Händedesinfektion

Jeder Schüler hat beim Betreten und Verlassen der Musikschule als erstes die sanitären Bereiche aufzusuchen und sich für die vorgeschriebene Dauer von mindestens 20 Sekunden die Hände gründlich zu waschen.

Jede Lehrkraft hat zusätzlich in den Unterrichtsräumen ein Handdesinfektionsmittel, mit dem sich jeder beim Kommen und Verlassen des Unterrichtraumes die Hände desinfizieren muss.

3. Mund-Nasen-Bedeckung

Jede Person hat beim Betreten des Schulgebäudes und in allen allgemein zugänglichen Bereichen der Musikschule (Flur, Wartebereiche und Toiletten) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher. In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.  

Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die dies aus gesundheitlichen Gründen nicht können, sind davon ausgenommen.

4. Desinfektion der Räumlichkeiten

Alle Eingangstüren und die Flurtüren auf den einzelnen Etagen werden offen sein, so dass Sie hier keine zusätzlichen Berührungspunkte haben werden.

Jeder Schüler sollte um ein erhöhtes Aufkommen in den Wartebereichen zu vermeiden, erst kurz vor Unterrichtsbeginn erscheinen und entweder vor dem Unterrichtsraum oder in einem Wartebereich kurz Platz nehmen, bis der/ die LehrerInn in zum Unterricht holt.

Nur die Lehrkraft berührt somit die Türklinken der Unterrichtsräume.

Alle Räume werden von unserem Reinigungspersonal täglich gründlich gereinigt.

Handläufe, Türklinken und Sanitärbereiche werden bei hohem Schüleraufkommen zwischengereinigt.

5. Benutzung der Instrumente

Die gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen.

Beim Klavierunterricht wird die Tastatur nach jeder Unterrichtsstunde durch die jeweilige Lehrkraft gereinigt. Auch hier werden wir auf den erforderlichen Mindestabstand achten und zusätzliche Instrumente für die Lehrkräfte in die Räume stellen.

Jeder Schüler hat ausschließlich das eigene Musikinstrument zu verwenden (ausgeschlossen Klaviere und Schlagzeuge). Leihinstrumente werden für einzelne Unterrichtsstunden bis auf weiteres nicht zur Verfügung gestellt.

6. Lüftung der Unterrichtsräume

Nach jeder Unterrichtseinheit werden die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.

7. Zutrittsverweigerung

Keinen Zutritt zum Musikschulgebäude haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer bei denen Symptome vorliegen, welche auf einen Corona-Virus deuten.

Vollständiges Betretungsverbot haben alle Personen, die unter Quarantäne stehen oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

8. Datenerfassung

Wir sind verpflichtet von jedem Schüler noch einmal die aktuelle Anschrift, Telefonnummer und gültige E-Mailadresse zu erfassen bzw. die uns vorliegenden Daten für Rückverfolgungszwecke der Behörden, im Falle einer Infektion, zu überprüfen. Sollte Ihr Kind nicht alle erforderlichen Daten im Kopf haben, geben Sie ihm bitte einen Zettel mit.