Liebe Schüler, liebe Eltern,
der Countdown läuft. Zwar haben wir es nun doch nicht
vor den Friseuren geschafft, aber ab Montag können wir wieder gemeinsam musizieren.
Viele Lehrer haben dazu mit Ihren Schülern inzwischen Kontakt
aufgenommen und Details zum Unterricht abgesprochen oder werden dies noch im
Laufe des Wochenendes tun.
Jeder Lehrer wird seinen Schülern die Option anbieten
gemeinsam in den Räumen der Musikschule zu musizieren oder im Einzelfall auch
weiter den Onlineunterricht zu nutzen.
Die Öffnung freut uns natürlich sehr, schließlich
haben wir uns schon eine geraume Zeit nur über das Internet sehen können. Das Unterrichtsangebot kann jedoch nur unter
Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen realisiert werden, über die ich alle im Folgenden
informieren möchte.
Ich bitte Sie alle, die Hygieneregeln streng zu
beachten und ggf. den Hinweisen der Musikschulmitarbeiter Folge zu leisten.
Hygieneregeln für den Musikunterricht ab dem 11.05.2020
- Abstandsregeln
Beim Betreten der
Musikschule muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen
eingehalten werden. In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der
Mindestabstand 2,5m betragen.
In den Wartebereichen
werden wir die Sitzgelegenheiten reduzieren, indem wir die Sitzplätze
markieren, die benutzt werden können.
Um die möglichen Kontakte auf dem geringsten Niveau zu halten, stehen die Wartebereiche ausdrücklich nur den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Bringe- und Abolpersonen werden gebeten, die Räumlichkeiten der Musikschule nach Möglichkeit nicht zu betreten und ihre Kinder im Außenbereich in Empfang zu nehmen. Dort stehen auch zusätzliche Sitzgelegenheiten auf dem Innenhof zur Verfügung.
2. Händedesinfektion
Jeder Schüler hat beim Betreten und Verlassen der
Musikschule als erstes die sanitären Bereiche aufzusuchen und sich für die
vorgeschriebene Dauer von mindestens 20 Sekunden die Hände gründlich zu
waschen.
Jede Lehrkraft hat zusätzlich in den Unterrichtsräumen ein Handdesinfektionsmittel, mit dem sich jeder beim Kommen und Verlassen des Unterrichtraumes die Hände desinfizieren muss.
3. Mund-Nasen-Bedeckung
Jede Person hat beim Betreten des Schulgebäudes und
in allen allgemein zugänglichen Bereichen der Musikschule (Flur, Wartebereiche
und Toiletten) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es genügen einfache
Baumwollmasken bzw. Tücher. In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente
dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.
Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die dies aus gesundheitlichen Gründen nicht können, sind davon ausgenommen.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
Alle Eingangstüren und die Flurtüren auf den
einzelnen Etagen werden offen sein, so dass Sie hier keine zusätzlichen
Berührungspunkte haben werden.
Jeder Schüler sollte um ein erhöhtes Aufkommen in
den Wartebereichen zu vermeiden, erst kurz vor Unterrichtsbeginn erscheinen und
entweder vor dem Unterrichtsraum oder in einem Wartebereich kurz Platz nehmen,
bis der/ die LehrerInn in zum Unterricht holt.
Nur die Lehrkraft berührt somit die Türklinken der
Unterrichtsräume.
Alle Räume werden von unserem Reinigungspersonal
täglich gründlich gereinigt.
Handläufe, Türklinken und Sanitärbereiche werden bei hohem Schüleraufkommen zwischengereinigt.
5. Benutzung der Instrumente
Die gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für
die Zeit der Pandemie ausgeschlossen.
Beim Klavierunterricht wird die Tastatur nach jeder
Unterrichtsstunde durch die jeweilige Lehrkraft gereinigt. Auch hier werden wir
auf den erforderlichen Mindestabstand achten und zusätzliche Instrumente für
die Lehrkräfte in die Räume stellen.
Jeder Schüler hat ausschließlich das eigene Musikinstrument zu verwenden (ausgeschlossen Klaviere und Schlagzeuge). Leihinstrumente werden für einzelne Unterrichtsstunden bis auf weiteres nicht zur Verfügung gestellt.
6. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit werden die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
7. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Musikschulgebäude haben
Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer bei denen Symptome
vorliegen, welche auf einen Corona-Virus deuten.
Vollständiges Betretungsverbot haben alle Personen, die unter Quarantäne stehen oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
8. Datenerfassung
Wir sind verpflichtet von jedem Schüler noch einmal
die aktuelle Anschrift, Telefonnummer und gültige E-Mailadresse zu erfassen
bzw. die uns vorliegenden Daten für Rückverfolgungszwecke der Behörden, im
Falle einer Infektion, zu überprüfen. Sollte Ihr Kind nicht alle erforderlichen
Daten im Kopf haben, geben Sie ihm bitte einen Zettel mit.